ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Reisende zu einem Reisevertrag mit Svalbard Photography AS. Die Anmeldung wird durch eine schriftliche Bestätigung abgeschlossen. Die Anmeldung ist für alle Teilnehmer gültig, die im Anmeldeprozess aufgeführt sind, sofern der Reisende nicht ausdrücklich und separat erklärt hat, keine Verantwortung für deren vertragliche Verpflichtungen zu übernehmen. Die Anmeldung des Reisenden ist bindend bis zur Annahme durch Svalbard Photography AS, jedoch nicht länger als 14 Tage ab dem Datum der Anmeldung.
1.2 Der Reisevertrag wird mit der Annahme durch Svalbard Photography AS rechtskräftig. Der Reisende erhält von Svalbard Photography AS eine schriftliche Reisebestätigung. Änderungen zwischen der Anmeldung und der Reisebestätigung werden ausdrücklich in der Reisebestätigung erwähnt. Svalbard Photography AS ist für 10 Tage an alle Änderungen gebunden, die in der Reisebestätigung angeboten werden. Bei Änderungen in der Reisebestätigung wird der Vertrag nur rechtskräftig, wenn der Reisende diese innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Reisebestätigung akzeptiert.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Aktivitäten, die direkt von Svalbard Photography AS durchgeführt werden.
1.4 Für Dienstleistungen anderer Anbieter oder Reiseangebote, die den Haftungsausschluss „Reise durchgeführt von einem Partner von Svalbard Photography AS“ tragen und damit in den Publikationen als Angebote anderer Anbieter gekennzeichnet sind, tritt Svalbard Photography AS lediglich als Vermittler auf. Diese Dienstleistungen und Reiseangebote unterliegen den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
2. Zahlung und Übermittlung der Reisedokumente
2.1 Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des gesamten Reisepreises ist bei Vertragsabschluss fällig. Ausgenommen sind Tagesausflüge, bei denen der volle Preis bei Vertragsabschluss fällig ist.
2.2 Svalbard Photography AS wird alle Anzahlungen auf den Reisepreis anrechnen.
2.3 Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 60 Tage vor Reisebeginn fällig.
2.4 Bei Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Preis sofort fällig.
2.5 Zahlt der Reisende den vollständigen Betrag nicht fristgerecht, verliert er sämtliche Rechte auf die entsprechenden Reiseleistungen. Bei Banküberweisungen gilt das Datum des Zahlungseingangs auf dem Bankkonto von Svalbard Photography AS.
2.6 Nach vollständiger Zahlung erhält der Reisende die Reisedokumente per E-Mail.
2.7 Svalbard Photography AS ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz vom Reisenden wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn dieser nach schriftlicher Mahnung und einer angemessenen Nachfrist den fälligen Reisepreis nicht bezahlt hat.
2.8 Im Falle einer Stornierung wegen Nichterfüllung des Vertrags sind Entschädigungen für Stornierungsschäden, Bearbeitungs- und Überweisungsgebühren sowie Versicherungsprämien sofort fällig.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Website von Svalbard Photography AS, ausdrücklich vereinbarten Sonderwünschen des Reisenden und den relevanten Informationen, die die Einzelheiten in der Reisebestätigung wiederholen.
3.2 Svalbard Photography AS behält sich das Recht vor, den Umfang und die Einzelheiten der in seinen Publikationen angebotenen Leistungen jederzeit vor Vertragsabschluss zu ändern, sofern dies aufgrund schwerwiegender, unvorhergesehener Umstände erforderlich ist. Die Reisenden werden vor jeder betroffenen Reisebuchung über solche Änderungen informiert.
3.3 Aus den oben genannten Gründen behält sich Svalbard Photography AS auch das Recht vor, die Reisepreise von denen in seinen Publikationen angegebenen Preisen jederzeit vor Vertragsabschluss zu ändern. Die Reisenden werden vor jeder betroffenen Reisebuchung über solche Änderungen informiert.
3.4 Reisebüros und Reiseführer sind berechtigt, von den Reisevertrag abweichende Zusagen zu machen oder zusätzliche oder abändernde Vereinbarungen nur aus wetter- oder sicherheitsbedingten Gründen zu treffen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Aufgrund der besonderen Natur von Trekking- und Expeditionsreisen können Änderungen einzelner Reiseleistungen (wie im bereits vereinbarten Vertrag beschrieben) erforderlich werden. Dieser Absatz berechtigt Svalbard Photography AS jedoch nicht zu Fehlverhalten jeglicher Art.
4.2 Der oben genannte Abschnitt berührt keine Gewährleistungsansprüche, die wirksam werden können, wenn Ersatzleistungen unzureichend sind.
4.3 Svalbard Photography AS ist verpflichtet, betroffene Reisende so früh wie möglich über Leistungsänderungen oder Programmabweichungen zu informieren.
4.4 Svalbard Photography AS behält sich das Recht vor, die veröffentlichten und vertraglich vereinbarten Reisepreise im Falle gestiegener Transportkosten, insbesondere Treibstoffkosten und Gebühren sowie Steuern, die auf bestimmte Dienstleistungen erhoben werden, wie Hafen- und Flughafengebühren, Zoll- und Einreisegebühren oder Wechselkursänderungen in Bezug auf die individuell hinzugefügten Berechnungen, zu ändern.
Svalbard Photography AS kann die Wertdifferenz jeder Zahlung erheben, die von solchen Schwankungen betroffen ist.
4.5 Svalbard Photography AS ist verpflichtet, dem Reisenden die Gründe für solche Preis- oder Leistungsänderungen unverzüglich nach Bekanntwerden dieser Gründe zu erläutern.
4.6 Im Falle von Preiserhöhungen von mehr als 5% des Reisepreises oder wesentlichen Änderungen der Hauptleistungen der gebuchten Reise ist der Reisende berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten.
4.7 Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach der Benachrichtigung über solche Änderungen durch Svalbard Photography AS auszuüben.
5. Rücktritt durch den Reisenden
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird nur wirksam, wenn die Mitteilung darüber beim Reiseanbieter oder dessen Bevollmächtigten eingeht. Jede Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.
5.2 Im Falle eines Rücktritts des Reisenden oder wenn der Reisende nicht an der Reise teilnimmt, kann Svalbard Photography AS eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach dem Eingang der Rücktrittserklärung.
5.3 Svalbard Photography AS kann für jedes Reiseangebot eine spezifische Rücktrittsentschädigung als festen Prozentsatz der typischen Kostenersparnisse und des Zeitraums zwischen dem Rücktritt und dem Reisebeginn entsprechend der folgenden Skala festlegen:
5.4 5.4 Für alle Buchungen bei Svalbard Photography AS wird eine Bearbeitungsgebühr von 500 NOK bis zum 121. Tag vor Beginn des gebuchten Reiseangebots erhoben. Eine zusätzliche Gebühr von 30% der Reisekosten wird vom 120. bis zum 31. Tag erhoben, 50% vom 30. bis zum 15. Tag, 100% ab dem 14. Tag.
5.5 Der Reisende kann verlangen, dass ein Dritter bis zum ursprünglichen Reisebeginn an seiner Stelle in den Reisevertrag eintritt. Svalbard Photography AS kann dieses Verlangen ablehnen, wenn der Dritte die spezifischen Reiseanforderungen des betreffenden Angebots nicht erfüllen kann oder die Teilnahme des Dritten aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen ausgeschlossen wäre. Tritt ein Dritter in die Pflichten des Reisevertrags ein, haften sowohl der Dritte als auch der ursprüngliche Reisende gesamtschuldnerisch für den gesamten Reisepreis einschließlich aller zusätzlichen Kosten, die Svalbard Photography AS durch die Teilnahme des Dritten entstehen.
6. Rücktritt und Stornierung durch Svalbard Photography AS
Die folgenden Umstände berechtigen Svalbard Photography AS zum Rücktritt vom Reisevertrag vor oder während der gebuchten Reise:
6.1 Svalbard Photography AS kann den Reisevertrag jederzeit kündigen, wenn ausreichende Gründe vorliegen. Guides oder lokale Vertreter von Svalbard Photography AS sind befugt, die Kündigung zu erklären. Ein ausreichender Grund liegt vor, wenn der Reisende die spezifischen Reiseanforderungen für die gebuchte Reise nicht erfüllen kann oder sein Verhalten während der Reise den Fortschritt der Reise erheblich stört oder gefährdet und er auf Aufforderung sein Verhalten nicht ändern kann oder will. Im Falle einer Kündigung aus solchen Gründen behält sich Svalbard Photography AS das Recht auf den gesamten Reisepreis vor.
6.2 Wenn ein Reiseangebot die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sei es aufgrund von Veröffentlichungen oder rechtlichen Anforderungen, kann Svalbard Photography AS den Reisevertrag kündigen, vorausgesetzt, die Teilnahmebedingung wurde mit dem ursprünglichen Reiseangebot veröffentlicht. In diesem Fall ist Svalbard Photography AS verpflichtet, den Reisenden so früh wie möglich über eine solche Kündigung zu informieren, sobald die Bedingungen für eine solche Kündigung vorliegen. Diese Art der Kündigung berechtigt den Reisenden zu einer vollständigen Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen für den Reisepreis.
7. Höhere Gewalt und Pandemien
7.1 Svalbard Photography AS kann den Reisevertrag nach unvorhergesehenen Ereignissen höherer Gewalt kündigen, das heißt, bei Naturkatastrophen, die den Fortschritt oder die Sicherheit der Reiseteilnehmer gefährden würden. In einem solchen Fall ist der Reisende ebenfalls berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Diese Art der Kündigung berechtigt Svalbard Photography AS zu einer Entschädigung und die Stornierungsbedingungen gelten.
7.2 Svalbard Photography AS ist verpflichtet, eine sichere Rückreise des Reisenden zu organisieren, insbesondere wenn eine solche Beförderung bereits im Reisevertrag enthalten ist. Alle zusätzlichen Kosten für eine solche Beförderung oder andere Maßnahmen, die von Svalbard Photography AS ergriffen werden, trägt der Reisende.
7.3 Svalbard Photography AS folgt den norwegischen Infektionskontrollregeln in einer Pandemiesituation. Aufgrund der Einreisebestimmungen können obligatorische Quarantäneanforderungen entstehen oder die Einreise ins Land verweigert werden. In einem solchen Fall sind der Reisende und Svalbard Photography AS berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten.. Wenn das Programm während der Exkursionen betroffen ist, wird keine Rückerstattung gewährt.
8. Haftung
8.1 Svalbard Photography AS ist verpflichtet, die folgenden Aufgaben mit professioneller Sorgfalt zu erledigen:
- Gründliche Reisevorbereitungen
- Sorgfältige Auswahl und Überwachung seiner Dienstleister und Agenten
- Ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, für die Svalbard Photography AS der Dienstleister ist
- Vermittlung der Verträge für alle vereinbarten Reiseleistungen
- Beratung und Information, die der Reisende benötigt
- Sorgfältige Ausführung des Reisevertrags
9. Gewährleistung
9.1 Wenn eine vertraglich vereinbarte Reiseleistung nicht erbracht wird, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Svalbard Photography AS kann Abhilfe in Form einer gleichwertigen Ersatzleistung anbieten. Svalbard Photography AS kann die Abhilfe ablehnen, wenn die Forderungen unzumutbar sind oder die Änderungen im Programm auf höhere Gewalt oder Pandemien zurückzuführen sind. Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nicht für das Produkt ‚Isfjord Safari‘ gilt. Wenn die vertraglich vereinbarte Reiseleistung nicht erbracht wird, erstattet Svalbard Photography AS den vollen Betrag.
9.2 Der Reisende kann Schadensersatz für Schäden über eine Preisminderung hinaus verlangen, es sei denn, die Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen war auf Faktoren zurückzuführen, die außerhalb der Kontrolle von Svalbard Photography AS lagen.
10. Begrenzte Haftung
10.1 Svalbard Photography AS haftet nicht für immaterielle Schäden.
10.2 Svalbard Photography AS may not be held liable for damages resulting from unauthorized actions.
10.3 Svalbard Photography AS haftet nicht für Störungen oder Schäden im Zusammenhang mit Dienstleistungen, die an Dritte vergeben und als solche in der Veröffentlichung des Reiseangebots gekennzeichnet wurden.
10.4 Svalbard Photography AS haftet nicht für Sachschäden jeglicher Art, einschließlich Kameraausrüstung usw.
10.5 Jede Haftung von Svalbard Photography AS ist auf NOK 500.000.- begrenzt.
11. Beschränkungen und Ausschlüsse
Alle Forderungen auf Rückerstattung aufgrund einer Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Svalbard Photography AS müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem vertraglichen Abschluss der Reiseleistungen an Svalbard Photography AS, Postboks 33, N-9171 Longyearbyen, Norwegen, geltend gemacht werden. Forderungen können auch nach diesem Zeitraum geltend gemacht werden, wenn der Reisende aufgrund von Faktoren außerhalb seiner Kontrolle nicht in der Lage war, seine Forderungen früher geltend zu machen. Alle Forderungen sind auf einen Zeitraum von sechs Monaten nach dem vertraglichen Abschluss der vereinbarten Reiseleistungen begrenzt.
12. Pflichten des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, im Rahmen der geltenden Gesetze mögliche Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden. Beschwerden müssen den örtlichen Vertretern von Svalbard Photography AS vorgebracht werden. Diese Vertreter sind befugt, Abhilfe zu schaffen, wo immer dies möglich ist. Wird Svalbard Photography AS keine Beschwerde mitgeteilt, verliert der Reisende das Recht auf eine Preisminderung.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
13.1 Svalbard Photography AS ist nicht verpflichtet, Bürger des Landes, in dem seine Reiseangebote beworben werden, über die damit verbundenen Pass- und Visabestimmungen sowie die Fristen für die Beschaffung der erforderlichen Dokumente und mögliche Änderungen dieser Bestimmungen zu informieren. Bürger anderer Länder (außerhalb des Ortes, an dem Svalbard Photography AS Werbung macht) können anderen Pass- oder Visabestimmungen unterliegen, die sie bei den jeweiligen Konsulaten erhalten. Svalbard Photography AS empfiehlt dem Reisenden, sich über gesundheitliche Anforderungen und Verfahren zu informieren, die für seine Teilnahme an einem bestimmten Reiseangebot gelten können, sowie über etwaige Änderungen dieser Anforderungen vor Reisebeginn.
13.2 Svalbard Photography AS haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Visa oder anderer Reisedokumente durch die jeweiligen diplomatischen Vertretungen.
13.3 Der Reisende ist dafür verantwortlich, alle Vorschriften in Bezug auf die Reisen einzuhalten. Dies umfasst die korrekte Schreibweise des eigenen Namens und der Namen aller anderen Personen, die Teil des Reisevertrags des Reisenden sind, gemäß ihren jeweiligen Pässen.
13.4 Alle Kosten, insbesondere solche, die mit der Unfähigkeit zu reisen aufgrund der Nichtbeschaffung der erforderlichen Dokumente verbunden sind, trägt der Reisende, es sei denn, sie entstehen aufgrund falscher Informationen von Svalbard Photography AS.
14. Haftungsausschlüsse bezüglich der Informationen auf der Internetseite
14.1 Alle Informationen auf der Internetseite zu Dienstleistungen, Programmen, Terminen, Preisen und Bedingungen sind auf dem neuesten Stand.
14.2 Alle zuvor veröffentlichten Reiseinformationen verlieren mit der Veröffentlichung eines neuen Katalogs oder neuer Angebote im Internet ihre Gültigkeit. Diese Updates implizieren jedoch keine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Reisevertrags unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Reisevertrags. Alle nicht betroffenen Teile des Reisevertrags bleiben gültig und durchsetzbar.
16. Anwendbares Recht
16.1 Svalbard Photography AS hat seinen Sitz in Longyearbyen, Svalbard, Norwegen. Alle rechtlichen Beschwerden gegen Svalbard Photography AS können nur in Longyearbyen oder beim Obersten Gerichtshof von Tromsø, Norwegen, eingereicht werden.
16.2 Jede rechtliche Maßnahme von Svalbard Photography AS gegen einen Reisenden wird beim Obersten Gerichtshof von Tromsø, Norwegen, eingereicht.
17. Gültigkeit der bereitgestellten Informationen
Preis- und Terminänderungen vorbehalten.
Stand Juli 2024
Svalbard Photography AS
(Org. nr 930 163 562)
Postboks 33
9171 Longyearbyen auf Spitzbergen
Norwegen
Oberster Gerichtshof Tromsø
Geschäftsführer des Unternehmens:
Marcel Schütz